Es spricht nichts dagegen, in seinem Garten einen Komposthaufen anzulegen. Er sollte aber nicht direkt neben der Terrasse oder dem Sandkasten des Nachbarn platziert werden. Generell ist darauf zu achten, dass andere Personen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Mehrere Bundesländer haben Verordnungen erlassen, wie Küchen- und Gartenabfälle zu entsorgen sind. Sie regeln, wie man Komposthaufen ordnungsgemäß anlegt, und schreiben auch vor, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommen darf. Außerdem soll kein Ungeziefer angelockt werden.
Tritt eine erhebliche Geruchsbelästigung auf, kann der Nachbar grundsätzlich verlangen, dass der Komposthaufen verlegt oder beseitigt wird. Das Landgericht München gab beispielsweise dem Kläger recht, weil der Kompost des beklagten Nachbarn direkt an seiner Terrasse stand — und das, obwohl dessen Grundstück so groß war, dass der Kompost leicht an anderer Stelle aufgestellt werden konnte.