Die meisten Heckenpflanzen erhalten im zweiten Jahr nach der Pflanzung den ersten Erziehungsschnitt.
Nur Koniferen (Thuja, Scheinzypressen) sollte man erst dann schneiden, wenn sie die gewünschte Höhe erreicht haben. Schnitthecken am besten zweimal jährlich in Form bringen. Frei wachsende Hecken nur etwas auslichten. Frühlingsblüher (Forsythien, Duftjasmin, Weigelien) werden im Turnus von zwei bis drei Jahren durch Entfernen der ältesten Triebe zu neuer Blütenfülle angeregt, Sommerblüher (Schmetterlingsstrauch, Rispenhortensiesie) treiben nach einem kräftigen Rückschnitt im Frühjahr üppig aus. Langsam wachsende Edelsträucher (Schneeball, Felsenbirne, Magnolie, Zaubernuss) nehmen Schnittmaßnahmen krumm, sie möchten sich gern ungestört entfalten.
Starker Rückschnitt im Sommer verboten
Auch wenn Ihre Hecke im Sommer noch so wild aussieht – sie dürfen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen pflegen. Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis 30. September, die Gartenhecke stark zu schneiden oder zu roden. Grund: die Brutzeit von Vögeln und Insekten. Durch einen starken Rückschnitt könnten natürliche Nestplätze und Brutstätten vernichtet werden. Es ist auch verboten, lebende Zäune (bewachsener Sichtschutzzaun), Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche abzuschneiden oder zu entfernen. Wer dagegen verstößt, dem drohen – zum Teil hohe – Bußgelder.
Diese Ausnahmen gelten
Zurückgeschnitten werden darf in diesen Fällen:
- ein schonender Form- oder Pflegeschnitt: dieser muss vor allem der Pflege und dem besseren Wuchs der Pflanze dienen
- wenn die Gewächse auf die Straße herausragen und eine Gefahr für vorbeigehende Fußgänger oder den Verkehr darstellen
- wenn die Hecken in den Nachbarsgarten wachsen